Bürgerservice
Verwaltung der Gemeinde
Die Gemeinde Mitterdorf an der Raab versucht Verwaltungsaufgaben so einfach wie möglich für die Bürger/innen zu gestalten. Vielfältige Services und Informationen sind online für Sie abrufbar. Unsere Gemeinde versucht auch bestmöglich die neuen elektronischen Möglichkeiten und das Internet für die Verwaltungsaufgaben zu nutzen.
Die Gemeinde Mitterdorf an der Raab versucht Verwaltungsaufgaben so einfach wie möglich für die Bürger/innen zu gestalten. Vielfältige Services und Informationen sind online für Sie abrufbar. Unsere Gemeinde versucht auch bestmöglich die neuen elektronischen Möglichkeiten und das Internet für die Verwaltungsaufgaben zu nutzen.
Anschlussvertrag G31 - Glasfaser - Internet
netzvertrag_mitterdorf_g31.pdf |
beilage_b_paketvertrag_privat.pdf |
Meldevorgang
Meldevorgang (An- und Abmeldung):
Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend! Link zu help.gv.at
Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
Meldung bei Namensänderung: innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (z.B. Heirat oder Scheidung)
Für die An- bzw. Abmeldung bitte ausgefüllten Meldeantrag mitbringen.
Meldevorgang (An- und Abmeldung):
Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend! Link zu help.gv.at
Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
Meldung bei Namensänderung: innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (z.B. Heirat oder Scheidung)
Für die An- bzw. Abmeldung bitte ausgefüllten Meldeantrag mitbringen.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das die österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt. Diese Urkunde kann für Bürger der Gemeinde Mitterdorf an der Raab beim Staatsbürgerschaftsverband St. Ruprecht an der Raab beantragt werden.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das die österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt. Diese Urkunde kann für Bürger der Gemeinde Mitterdorf an der Raab beim Staatsbürgerschaftsverband St. Ruprecht an der Raab beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Ehelich geborenes Kind:
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das die österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt. Diese Urkunde kann für Bürger der Gemeinde Mitterdorf an der Raab beim Staatsbürgerschaftsverband St. Ruprecht an der Raab beantragt werden.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das die österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt. Diese Urkunde kann für Bürger der Gemeinde Mitterdorf an der Raab beim Staatsbürgerschaftsverband St. Ruprecht an der Raab beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
Ehelich geborenes Kind:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Anmeldeformular Nachmittagsbetreuung Schule 2023/2024
antrag-nm-betreuung-2024-25.pdf |
Anmeldeformular Sommerbetreuung Schulkinder 2024
anmeldung_neu_sommer_2024.pdf |
Abbucher-Sepa-Mandat
hier herunterladen:
hier herunterladen:
sepa_mandat.pdf |
Müllkalender 2024
müllkalender_2024.pdf |
Kanalgebühren
Die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Mitterdorf wird durch die zuständigen Abwassergenossenschaften durchgeführt.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Obmann der Abwassergenossenschaft.
Die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Mitterdorf wird durch die zuständigen Abwassergenossenschaften durchgeführt.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Obmann der Abwassergenossenschaft.
Wassergebühren ab 2024
Anschlusskosten
Als Zahlungsmodalität wurde festgelegt:
€ 4.780,00 vor Baubeginn mittels Zahlschein.
Nach dem der Betrag von 4.780,00 Euro auf unser Gemeindekonto bei der
Raiba St.Ruprecht/Raab IBAN: AT303810300005003231, BIC: RZSTAT2G103
überwiesen wurde, wird ehest möglichst mit den Grabungsarbeiten für den Wasseranschluss begonnen.
Jährliche Zählergebühr
Jährliche Zählergebühr pro Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage € 17,56
Jährliche Grundgebühr
Die jährliche Grundgebühr beträgt € 53,30
Anschlusskosten
- Einmalige Anschlusskosten pro Haus 4.780,00 Euro für Objekte (Wohnhäuser)
- Einmalige Anschlusskosten pro Bauplatz oder Wohnhaus (keine Wasserabnahme!)
Wenn bei Bauplätzen oder Wohnhäusern nur die Hausanschlussleitung verlegt wird, ohne ein Wasser zu entnehmen (ohne Wasseruhr), wird ein Vollanschluss verrechnet. Die Hausanschlussleitung, wird verplombt, damit seitens des Abnehmers keine Wasserabnahme möglich ist. In diesem Fall entfällt die jährliche Grundgebühr! - für Bauplätze oder Wohnhäuser 4.780,00 Euro
Die Anschlussverpflichtung des Anschlusswerbers betreffend die Tarife 1-2 muss bei Baubeginn schriftlich in der Gemeinde aufliegen! - Die Wasserbezugsgebühr beträgt ab 01.01.2024 € 2,09.
Als Zahlungsmodalität wurde festgelegt:
€ 4.780,00 vor Baubeginn mittels Zahlschein.
Nach dem der Betrag von 4.780,00 Euro auf unser Gemeindekonto bei der
Raiba St.Ruprecht/Raab IBAN: AT303810300005003231, BIC: RZSTAT2G103
überwiesen wurde, wird ehest möglichst mit den Grabungsarbeiten für den Wasseranschluss begonnen.
Jährliche Zählergebühr
Jährliche Zählergebühr pro Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage € 17,56
Jährliche Grundgebühr
Die jährliche Grundgebühr beträgt € 53,30
Hundeabgabe
Die Vorschreibung erfolgt mit der Steueraussendung automatisch mit Fälligkeit 15. Mai jeden Jahres.
Die Hundeabgabe beträgt € 120,00 pro Hund, können sie jedoch vorweisen bei der BH einen Hundekundenachweis gemacht zu haben oder bereits in den letzten 5 Jahren einen Hund besessen haben, so verringert sich der Beitrag auf € 60,00.
Wenn sie mit dem Hund eine Begleithundeprüfung oder eine andere gleichwertige Hundeprüfung abgelegt haben, dann reduziert sich der Betrag auf € 30,00.
Jeder Hundbesitzer ist verpflichtet seinen Hund binnen 2 Wochen beim Gemeindeamt anzumelden. Wenn Ihr Hund abgeschafft oder gestorben ist, muss keine Hundesteuer mehr entrichtet werden, dies ist dem Gemeindeamt mitzuteilen.
Bei Anmeldung des Hundes im Gemeindeamt wenn möglich bitte das ausgefüllte Formular mitbringen.
Die Vorschreibung erfolgt mit der Steueraussendung automatisch mit Fälligkeit 15. Mai jeden Jahres.
Die Hundeabgabe beträgt € 120,00 pro Hund, können sie jedoch vorweisen bei der BH einen Hundekundenachweis gemacht zu haben oder bereits in den letzten 5 Jahren einen Hund besessen haben, so verringert sich der Beitrag auf € 60,00.
Wenn sie mit dem Hund eine Begleithundeprüfung oder eine andere gleichwertige Hundeprüfung abgelegt haben, dann reduziert sich der Betrag auf € 30,00.
Jeder Hundbesitzer ist verpflichtet seinen Hund binnen 2 Wochen beim Gemeindeamt anzumelden. Wenn Ihr Hund abgeschafft oder gestorben ist, muss keine Hundesteuer mehr entrichtet werden, dies ist dem Gemeindeamt mitzuteilen.
Bei Anmeldung des Hundes im Gemeindeamt wenn möglich bitte das ausgefüllte Formular mitbringen.
Formular Hundeanmeldung
|
|
Wohnungen in Mitterdorf
Hier sind Wohnungsanbieter der Gemeinde ersichtlich.
Genauere Informationen erhalten sie im Gemeindeamt Mitterdorf an der Raab-
Wohnungsübersicht herunterladen:
Hier sind Wohnungsanbieter der Gemeinde ersichtlich.
Genauere Informationen erhalten sie im Gemeindeamt Mitterdorf an der Raab-
Wohnungsübersicht herunterladen:
wohnungen_mitterdorf.pdf |
Unterlagen für Bauansuchen
Hier finden sie Informationen über die geforderten Unterlagen für Bauansuchen der Gemeinde.
Hier finden sie Informationen über die geforderten Unterlagen für Bauansuchen der Gemeinde.
checkliste_einreichunterlagen_§§22_23_gemeinde_mitterdorf.pdf |
Ansuchen Erteilung Benützungsbewilligung
fertigstellungsanzeige_mit_ansuchen_umbenuetzungsbewilligung_2023.pdf |
Ansuchen - Urnenausfolgung
Um die Urne ihres Verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbewahren zu dürfen, ist dieser Antrag im Gemeindeamt abzugeben.
Um die Urne ihres Verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbewahren zu dürfen, ist dieser Antrag im Gemeindeamt abzugeben.
ansuchen_urnenausfolgung.pdf |