Gemeinde Mitterdorf-Raab
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Bürgerservice

Verwaltung der Gemeinde
Die Gemeinde Mitterdorf an der Raab versucht Verwaltungsaufgaben so einfach wie möglich für die Bürger/innen zu gestalten. Vielfältige Services und Informationen sind online für Sie abrufbar. Unsere Gemeinde versucht auch bestmöglich die neuen elektronischen Möglichkeiten und das Internet für die Verwaltungsaufgaben zu nutzen.
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Meldevorgang
Meldevorgang (An- und Abmeldung):
Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend! Link zu help.gv.at
Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!

Fristen:
Anmeldung:  innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Abmeldung: innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug
Meldung bei Namensänderung: innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (z.B. Heirat oder Scheidung)
Für die An- bzw. Abmeldung bitte ausgefüllten Meldeantrag mitbringen.
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Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das die österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt. Diese Urkunde kann für Bürger der Gemeinde Mitterdorf an der Raab beim Staatsbürgerschaftsverband St. Ruprecht an der Raab beantragt werden.

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das die österreichische Staatsbürgerschaft bestätigt. Diese Urkunde kann für Bürger der Gemeinde Mitterdorf an der Raab beim Staatsbürgerschaftsverband St. Ruprecht an der Raab beantragt werden.

Mitzubringende Unterlagen:
Ehelich geborenes Kind:
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Unehelich geborenes Kind:
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

Die Gebühren für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises betragen 48,10 Euro
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Abbucher-Sepa-Mandat
hier herunterladen:
sepa_auftrag.pdf
File Size: 46 kb
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Müllkalender 2021
müllkalender_2021.pdf
File Size: 102 kb
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Kanalgebühren
Die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Mitterdorf wird durch die zuständigen Abwassergenossenschaften durchgeführt.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Obmann der Abwassergenossenschaft.

Wassergebühren

Anschlusskosten
  1. Einmalige Anschlusskosten pro Haus 3.795,00 Euro für Objekte (Wohnhäuser)
  2. Einmalige Anschlusskosten pro Bauplatz oder Wohnhaus (keine Wasserabnahme!)
    Wenn bei Bauplätzen oder Wohnhäusern nur die Hausanschlussleitung verlegt wird, ohne ein Wasser zu entnehmen (ohne Wasseruhr), wird ein Vollanschluss verrechnet. Die Hausanschlussleitung, wird verplombt, damit seitens des Abnehmers keine Wasserabnahme möglich ist. In diesem Fall entfällt die jährliche Grundgebühr! - für Bauplätze oder Wohnhäuser 3.795,00 Euro
    Die Anschlussverpflichtung des Anschlusswerbers betreffend die Tarife 1-2 muss bei Baubeginn schriftlich in der Gemeinde aufliegen!
  3. Derzeit beträgt die Wasserbezugsgebühr € 1,73 Brutto.

Als Zahlungsmodalität wurde festgelegt:
3.795,00 Euro vor Baubeginn mittels Zahlschein.
Nach dem der Betrag von 3.795,00 Euro auf unser Gemeindekonto bei der
Raiba St.Ruprecht/Raab IBAN: AT303810300005003231, BIC: RZSTAT2G103
überwiesen wurde, wird ehest möglichst mit den Grabungsarbeiten für den Wasseranschluss begonnen.

Jährliche Zählergebühr
Jährliche Zählergebühr pro Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage 14,50  Euro

Hundeabgabe
Die Vorschreibung erfolgt mit der Steueraussendung automatisch mit Fälligkeit 15. Mai jeden Jahres.
Die Hundeabgabe beträgt € 120,00 pro Hund, können sie jedoch vorweisen bei der BH einen Hundekundenachweis gemacht zu haben oder bereits in den letzten 5 Jahren einen Hund besessen haben, so verringert sich der Beitrag auf € 60,00.
Wenn sie mit dem Hund eine Begleithundeprüfung oder eine andere gleichwertige Hundeprüfung abgelegt haben, dann reduziert sich der Betrag auf € 30,00.
Jeder Hundbesitzer ist verpflichtet seinen Hund binnen 2 Wochen beim Gemeindeamt anzumelden. Wenn Ihr Hund abgeschafft  oder gestorben ist, muss keine Hundesteuer mehr entrichtet werden, dies ist dem Gemeindeamt mitzuteilen.

Förderungen der Gemeinde Mitterdorf an der Raab
Hier sind sämtliche Förderungen der Gemeinde ersichtlich.
Genauere Informationen erhalten sie im Gemeindeamt Mitterdorf an der Raab.

förderungen_gemeinde_per_27.11.2018.pdf
File Size: 13 kb
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Energie-Förderungen für Private 2021 
Förderungen von Bund und Land ab sofort abrufbar
 
Das Land Steiermark und der Bund veröffentlichten ihre Förderprogramme:
Energie- Förderungen für Private 2021
 
Was wird gefördert?
  • Für die Umstellung von Öl, Kohle oder Gas auf ein klimafreundliches Heizsystem gibt es vom Bund max. € 5.000 („Raus-aus-Öl“-Bonus“) und vom Land Stmk. max. € 3.600.
  • Thermische Solaranlagen werden vom Bund mit max. € 700 gefördert und vom Land Stmk. mit max. € 150/m².
  • Gefördert werden ebenso die Errichtung von Photovoltaikanlagen. € 250/kWp werden vom Bund zur Verfügung gestellt.
  • Eine attraktive Fördermöglichkeit besteht für die thermische Sanierung: Max. € 6.000 pro Antrag fördert der Bund im Rahmen der Sanierungsoffensive. Vom Land gibt es zusätzlich einen 15 %igen Direktzuschuss oder einen 30%igen Annuitätenzuschuss.
 
Die Landesförderungen sind mit den Bundesförderungen (z.B. Raus aus Öl) kombinierbar. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Lokalen Energieagentur – LEA GmbH unter der Telefonnummer 03152/8575-500 bzw. office@lea.at.
2021_02_10_infoblatt_2021_foerderungen_bund_land.pdf
File Size: 81 kb
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Wohnungen in Mitterdorf
Hier sind Wohnungsanbieter der Gemeinde ersichtlich.
Genauere Informationen erhalten sie im Gemeindeamt Mitterdorf an der Raab-
Wohnungsübersicht herunterladen:
wohnungen_mitterdorf.pdf
File Size: 54 kb
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Unterlagen für Bauansuchen
Hier finden sie Informationen über die geforderten Unterlagen für Bauansuchen der Gemeinde.
checkliste_einreichunterlagen_§§22_23_gemeinde_mitterdorf.pdf
File Size: 13 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen


Gemeinde Mitterdorf an der Raab
Mitterdorf 5
8181 Mitterdorf an der Raab

Tel: 03178 51 50
Fax: 03178 51 50 4
UID: ATU51884206
Mail: gde@mitterdorf-raab.gv.at
Web: www.mitterdorf-raab.at
Öffnungszeiten:
Mo Di Fr von 07.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr

Bürgermeistersprechstunden:
Nach Terminvereinbarung


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